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Sonderkonditionen für Behörden & Kommunen

Behörden & Kommunen

Wir bieten Ihnen Sonderkonditionen für den hier näher aufgeführten Kundenkreis.

 

Dieser umfasst:
       

  • Bundesbehörden 
  • Landesbehörden
  • öffentlich rechtlich tätige Schulen, Hochschulen und Universitäten
  • Kommunen
  • Krankenhäuser

 
in Deutschland


Bitte erfragen Sie Ihr individuelles Angebot.

Gültig für die öffentliche Hand in Deutschland.

Die öffentliche Hand umfasst: 

 

- die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich deren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

- die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung der Länder, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich der Verwaltungen der Landkreise, Städte und Gemeinden, deren Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

- Eigenbetriebe und wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand, z.B. solche des Bundesministeriums des Innern, anderer Bundesministerien, von Landesministerien, Gemeinden sowie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

- Unternehmen, an deren Kapital oder Gewinn die öffentliche Hand zu mindestens 50% beteiligt ist; die institutionell, zu mindestens 50% aus öffentlichen Mitteln geförderten Zuwendungsempfänger

 

- Einrichtungen mit Forschungsaufgaben und Forschungseinrichtungen gem. Bundesbericht Forschung

 

- die Gerichte und sonstigen Einrichtungen der Judikative der Bundesrepublik Deutschland und der Länder sowie

 

- die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder.

 

 

Dies gilt nicht für Produkte, die bereits zu besonderen Konditionen verkauft werden (Promotions, Sonderprogramme, EOL, FGI, L+F etc.).